Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma HOFMAIER Sicherheits-Systeme
§ 1 Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Lieferungen
und Montageleistungen. - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; dem
entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen. - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen
Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
- Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Vorher von uns
abgegebene Angebote sind freibleibend. - Sämtliche Verträge über die Lieferung wie auch über sonstige Leistungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diesem Schriftformerfordernis
genügt, wenn der Kunde von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.
Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss ist aber immer die Einigung
über alle wesentlichen Vertragsbestandteile sowie die Klärung aller
technischen Fragen. - Wir behalten uns in jedem Fall sämtliche Eigentumsrechte an unseren
Leistungen sowie etwaigem Zubehör vor.
§ 3 Preise- und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, gelten bei
Lieferungen ohne Montage und Service unsere Preise ab Werk“. Verpackungen
sowie etwaige Sonderleistungen können gesondert in Rechnung
gestellt werden. - Etwaige Serviceleistungen oder Montageleistungen werden grundsätzlich
zusätzlich in Rechnung gestellt. - Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. - Sofern sich aus der Vertragsbeziehung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Eintritt und die Folgen
des Zahlungsverzuges. - Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht darf ausschließlich dann geltend gemacht werden,
wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 4 Leistungszeit – Gefahrübergang
- Maßgeblich für die Lieferfristen und Leistungszeit ist der jeweilige Vertrag,
wobei der Beginn dieser Frist/Zeit die Abklärung aller technischen und kaufmännischen
Fragen voraussetzt. - Die Gefahr einer Beschädigung geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
zu dem ihm der Vertragsgegenstand übergeben wird. Ab diesem Zeitpunkt
haftet der Kunde für sämtliche Beschädigungen oder auch den Untergang
des Vertragsgegenstandes. - Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt – stets Lieferung ab Werk vereinbart. - Im Falle der Lieferung an Unternehmer erfolgt der Gefahrübergang auf den
Kunden mit Anzeige der Versandbereitschaft der Ware, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
§ 5 Haftung für Mängel
- Der Kunde ist verpflichtet, bei dem Verdacht eines Mangels diesen unverzüglich
anzuzeigen. Wir behalten uns insoweit die Wahl der Nacherfüllung
vor. - Im Übrigen richten sich unsere Mangelbeseitigungspflichten nach den
gesetzlichen Regelungen. - Wir verpflichten uns, unsere Leistungen vertragsgerecht, gewissenhaft und
sorgfältig zu erbringen. Garantien im Rechtssinne können wir nicht geben.
§ 6 Haftung für Schäden
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung
von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet ist sowie den Ersatz des Verzugsschadens. Insoweit haften
wir für jeden Grad des Verschuldens. - Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen. - Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren
derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung
des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines
Mangels ab Übergabe der Sache. - Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentum
- Die von uns gelieferte Ware bleibt stets bis zur vollständigen Bezahlung des
vereinbarten Kaufpreises in unserem ausschließlichen Eigentum. Bei Lieferungen
an Unternehmer gilt stets der verlängerte Eigentumsvorbehalt als
vereinbart. - Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. - Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 8 Verjährung eigener Ansprüche
- Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf
Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 9 Schriftform
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die wir dem Kunden oder der
Kunde uns gegenüber oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände
bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung
des Absatzes 3 etwas anderes ergibt. - Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen unseren Kunden und uns gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. - Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige
Gericht.