Hofmaier Sicherheit
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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Firma HOFMAIER Sicherheits-Systeme


§ 1 Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Lieferungen
    und Montageleistungen.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; dem
    entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
    wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
    oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
    Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
    Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen
    Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Vorher von uns
    abgegebene Angebote sind freibleibend.
  2. Sämtliche Verträge über die Lieferung wie auch über sonstige Leistungen
    bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diesem Schriftformerfordernis
    genügt, wenn der Kunde von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.
    Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss ist aber immer die Einigung
    über alle wesentlichen Vertragsbestandteile sowie die Klärung aller
    technischen Fragen.
  3. Wir behalten uns in jedem Fall sämtliche Eigentumsrechte an unseren
    Leistungen sowie etwaigem Zubehör vor.

§ 3 Preise- und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, gelten bei
    Lieferungen ohne Montage und Service unsere Preise ab Werk“. Verpackungen
    sowie etwaige Sonderleistungen können gesondert in Rechnung
    gestellt werden.
  2. Etwaige Serviceleistungen oder Montageleistungen werden grundsätzlich
    zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie
    wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
    gesondert ausgewiesen.
  4. Sofern sich aus der Vertragsbeziehung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag
    innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
    Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Eintritt und die Folgen
    des Zahlungsverzuges.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
    rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein
    Zurückbehaltungsrecht darf ausschließlich dann geltend gemacht werden,
    wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis
    beruht.

§ 4 Leistungszeit – Gefahrübergang

  1. Maßgeblich für die Lieferfristen und Leistungszeit ist der jeweilige Vertrag,
    wobei der Beginn dieser Frist/Zeit die Abklärung aller technischen und kaufmännischen
    Fragen voraussetzt.
  2. Die Gefahr einer Beschädigung geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
    zu dem ihm der Vertragsgegenstand übergeben wird. Ab diesem Zeitpunkt
    haftet der Kunde für sämtliche Beschädigungen oder auch den Untergang
    des Vertragsgegenstandes.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung
    nichts anderes ergibt – stets Lieferung ab Werk vereinbart.
  4. Im Falle der Lieferung an Unternehmer erfolgt der Gefahrübergang auf den
    Kunden mit Anzeige der Versandbereitschaft der Ware, soweit nichts anderes
    vereinbart ist.

§ 5 Haftung für Mängel

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei dem Verdacht eines Mangels diesen unverzüglich
    anzuzeigen. Wir behalten uns insoweit die Wahl der Nacherfüllung
    vor.
  2. Im Übrigen richten sich unsere Mangelbeseitigungspflichten nach den
    gesetzlichen Regelungen.
  3. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen vertragsgerecht, gewissenhaft und
    sorgfältig zu erbringen. Garantien im Rechtssinne können wir nicht geben.

§ 6 Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf
    Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung
    von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung
    von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des
    Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
    gefährdet ist sowie den Ersatz des Verzugsschadens. Insoweit haften
    wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
    Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben,
    Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren
    derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung
    des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines
    Mangels ab Übergabe der Sache.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
    eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
    unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
    Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentum

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt stets bis zur vollständigen Bezahlung des
    vereinbarten Kaufpreises in unserem ausschließlichen Eigentum. Bei Lieferungen
    an Unternehmer gilt stets der verlängerte Eigentumsvorbehalt als
    vereinbart.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
    sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
    der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
  3. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, der
    Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener
    Verwertungskosten – anzurechnen.

§ 8 Verjährung eigener Ansprüche

  1. Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf
    Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 9 Schriftform

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die wir dem Kunden oder der
    Kunde uns gegenüber oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
    Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände
    bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung
    des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
  2. Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen unseren Kunden und uns gilt
    ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
    des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige
    Gericht.
Böblingen, Oktober 2021
HOFMAIER Sicherheits-Systeme

Öffnungszeiten

Mo. - Di. 8:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 8:00 - 13:00 Uhr
Do. - Fr. 8:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Sa. 8:00 - 13:00 Uhr

Hofmaier Sicherheits-Systeme
Poststraße 24 c
71032 Böblingen

Telefon: 0 70 31 / 23 45 13
Telefax: 0 70 31 / 22 65 97
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